Ist die Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung für eine kirchliche Trauung?

Mindestens ein/e Partner/in muss der evangelischen Landeskirche angehören.
Ist ein/e Partner/in aus der Kirche ausgetreten oder war nie Mitglied einer christlichen Kirche, wird darüber im Traugespräch gesprochen.
Gleiches gilt, wenn ein/e Partner/in einer anderen Religion angehört und bei geschiedenen Brautleuten.

Zuletzt aktualisiert am 23.02.2022 von Peter Heiter.

Zurück