Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat leitet laut Kirchengemeindeordnung gemeinsam mit dem Pfarrer die Gemeinde. Er wird in Urwahl von allen wahlberechtigten Kirchengliedern für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.

Der amtierende Kirchengemeinderat der Paulusgemeinde
  • Der amtierende Kirchengemeinderat ist am 30. November 2025 gewählt worden und wurde im Gottesdienst am 11. Januar 2026 in sein Amt eingesetzt.

  • Die Amtsverpflichtung eines Kirchengemeinderats lautet:

    "Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, will ich meinen Teil dazu beitragen, das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt zu verkündigen. Als Mitglied des Kirchengemeinderats will ich daran mitarbeiten, dass die Kirche auf den Grund des Evangeliums von Jesus Christus gebaut werde. Meinen Dienst will ich nach der Ordnung unserer Landeskirche tun. Ich will achthaben auf Lehre und Leben und dem wehren, was dem Evangelium widerspricht. Ich will die Einheit der Kirche fördern. Ich werde über das schweigen, was mir seelsorglich anvertraut wird. In meinem Leben, Reden und Tun will ich Gott dienen."
  • Der amtierende Kirchengemeinderat der Paulusgemeinde besteht neben Pfarrer Peter Heiter aus folgenden gewählten Mitgliedern:

    Eberhard Aigner; Dr. Alexandra von Baer; Dr. Susanne Beckert; Jürgen Kanold; Johannes Kromer; Dr. Christoph Kupferschmid; Michaela Schwark; Anne Schall-Steiger; Holger Schöniger

    Kraft Amtes gehören dem Kirchengemeinderat an: Militärdekanin Sandra Mehrl (mit Stimmrecht) und die Pfarrerin am Haus der Begegnung / Paulus Kulturarbeit Andrea Luiking (beratend)

  • Der Kirchengemeinderat hat zwei Vorsitzende. Dies ist zum einen kraft Amtes der geschäftsführende Pfarrer und zum anderen eine aus den Reihen des Gremiums gewählte Person. 
  • In seiner ersten Sitzung 2026 bestimmt der gewählte Kirchengemeinderat den ersten und zweiten Vorsitz (Laienvorsitzender und geschäftsführender Pfarrer)